Ablauf und Kosten

In den meisten Fällen melden die Eltern ihre Kinder zur Behandlung an. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr oder junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr können selbst einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Wenn Jugendliche es möchten - eventuell auch für die Behandlung empfohlen-, können die Eltern und auch andere Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden.

Vor Beginn einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie findet mindestens eine Psychotherapeutische Sprechstunde statt. Es folgen zwei bis sechs probatorischen Sitzungen sowie psychodiagnostische Untersuchungen. Diese dienen der Einschätzung über die Art der Problemlage, aber auch der Entscheidungsfindung, welche Therapieform passend ist. Die Sitzungen ermöglichen zudem ein gegenseitiges Kennenlernen. Empfehlung, Begründung und Entscheidung zur Therapie werden gemeinsam mit den Eltern und dem Kind oder den Jugendlichen besprochen und vereinbart.

Ablauf

Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich zu vereinbarten Terminen in Einzelsitzungen statt. Eine Sitzung dauert ca. 50 Minuten.

Abrechnung und Honorar

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren und damit eine Leistung, die durch die Krankenkassen erstattungsfähig ist. Die Abrechnung der Leistungen obliegt der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten (GOP).

Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen

Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen werden üblicherweise von den Krankenkassen nach vorheriger Antragstellung vollständig getragen.

Privat versicherte Patienten und Patientinnen

In der Regel werden die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als anerkanntes Richtlinienverfahren von den privaten Krankenversicherungen, der Postbeamtenkrankenkasse oder der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Selbstzahler

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Grundlage der Abrechnung ist dabei ebenfalls die offizielle Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

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